Unfallrecht Passau
Das Unfallrecht umfasst etliche Teilbereiche und ist eng mit anderen Rechtsgebieten verzweigt. So können sich Unfälle unter anderem im Straßenverkehr ereignen, womit sie gleichzeitig in das Verkehrsrecht eingreifen. Andererseits ereignen sich zahlreiche Unfälle auf der Arbeit oder im eigenen Haushalt sowie in der Freizeit. Neben dem eigentlichen Unfallrecht kommen auch die Gebiete Arbeitsrecht oder Versicherungsrecht zum Tragen. Betrachten wir die Thematik jedoch etwas enger gefasst, werden im Unfallrecht in Passau und deutschlandweit tatsächlich nur Körperschäden berücksichtigt. Sachschäden spielen in diesem Rechtsgebiet dagegen keine Rolle. Im Vergleich dazu widmet sich das Verkehrsrecht beispielsweise auch ausdrücklich den Sachschäden.
Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt